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LG München entscheidet im „Schoko-Aroma-Streit“ für Ritter Sport

Die einstweilige Verfügung der Alfred Ritter GmbH & Co. KG gegen Aussagen der Stiftung Warentest wurde am Montag (13.01.2014) bestätigt. Der Schokoladenhersteller mit Sitz in Waldenbruch verbietet den Testern, Aussagen zur Art der Herstellung des in der Schokosorte „Ritter Sport Voll-Nuss“ verwendeten Aromas zu machen.

Der Streit hatte sich an der Benotung „mangelhaft“ für die Nuss-Schokolade entzündet. Die Stiftung Warentest hatte diese Benotung in ihrer Dezemberausgabe mit einem in der Schokolade gefundenen Aromastoff begründet. Es sei chemisch hergestelltes Piperonal enthalten und die Deklaration „Natürliches Aroma“ auf der Verpackung sei daher irreführend.

Die Stiftung Warentest will die Entscheidung des Landgerichts München nicht hinnehmen und wird deshalb Berufung gegen das Urteil einlegen, heißt es in einer Mitteilung der Warentester: Im bisherigen Verfahren hätten Ritter Sport und der Aromenlieferant, die Symrise AG aus Holzminden, den tatsächlichen Herstellungsprozess nicht offen gelegt. Nach Auffassung der Stiftung Warentest sei bisher lediglich klar geworden, dass die Symrise AG den Aromastoff Piperonal nicht selbst herstellt, sondern über Dritte beziehe. Entscheidungen in Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz – dazu gehöre auch die einstweilige Verfügung – hätten keinen endgültigen Charakter, die inhaltliche Frage werde dabei noch nicht geklärt. Deshalb nehme sie die Gerichtsentscheidung eines Hauptverfahrens nicht vorweg.


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(al) 13.01.2014



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