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EuGH: Steiff unterliegt im Streit um den Knopf im Ohr
Der Plüschtierhersteller Steiff hat am heutigen Donnerstag (16.01.2014) vor dem obersten EU-Gericht (EuGH) in Luxemburg eine Niederlage im Streit um den "Knopf im Ohr" erlitten. Demnach kann der Hersteller aus dem württembergischen Giengen die Anbringung eines Knopfes oder eines Fähnchens mittels eines Knopfes am Ohr eines Stofftiers nicht als Gemeinschaftsmarke schützen lassen. Dieser Anbringung fehle die Unterscheidungskraft, da sie es als solche dem europäischen Durchschnittsverbraucher nicht erlaubt, die betriebliche Herkunft des Stofftiers zu erkennen, heißt es in der Begründung. Die Margarete Steiff GmbH habe damit keinen Anspruch auf einen europaweiten Schutz dieser Marke.
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(al) 16.01.2014
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