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Urteil: Arztbewertungen sind Meinungsäußerungen
Das Landgericht Kiel bestätigt in seinem Urteil vom 6.12.2013 die Rechtmäßigkeit von Arztbewertungen in Form von Benotungen. Das Gericht stützt sein Urteil (Az. 5 O 372/13) auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung sowie auf das Interesse der Öffentlichkeit an kritischen und unabhängigen Bewertungen. Es betont dabei, dass Notenbewertungen als Meinungsäußerungen und nicht als Tatsachenbehauptungen zu werten sind. Weiterlesen auf
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(al) 17.01.2014
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