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Die Open Knowledge Foundation Deutschland (OKF DE), ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin und Betreiber der Seite „FragDenStaat.de“, will sich einer Abmahnung des Bundesministeriums des Innern (BMI) widersetzen. Das BMI hatte den Portalbetreiber unter Berufung auf das Urheberrecht wegen der Veröffentlichung einer Stellungnahme abgemahnt, die zuvor vom BMI nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben wurde. In dem Dokument geht es um die bevorstehende Europawahl und die rechtliche Zulässigkeit einer Prozenthürde.
„Der Bundesregierung geht es nicht um Autorenrechte. Sie nutzt das Urheberrecht willkürlich, um die Veröffentlichung von brisanten, staatlichen Dokumenten zu verhindern. Es entsteht der Eindruck, dass die Bundesregierung die Nachvollziehbarkeit politischen Handelns erschweren will”, kommentiert Stefan Wehrmeyer, Projektleiter von FragDenStaat.de, die Abmahnung des Ministeriums.
Ansgar Koreng von der Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte, die FragDenStaat.de in dem Fall vertritt, erklärt: “Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat erst kürzlich klargestellt, dass in Fällen wie diesem die Meinungsfreiheit schwerer wiegen kann, als das Urheberrecht. In dieser Abmahnung tritt der Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Urheberrecht außergewöhnlich klar zu Tage. Gerade in politischen Angelegenheiten darf das Urheberrecht nicht zur Zensur missliebiger Veröffentlichungen missbraucht werden.“
(al) 23.01.2014
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