Aktuelle Ausgabe

Die Multifunktionsarena im Düsseldorfer Stadtteil Stockum wird wohl bis 2019 den Namen „ESPRIT arena“ tragen. Denn das Landgericht Düsseldorf wird eine Klage des Ratinger Modeunternehmens gegen die Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft mbH & Co. KG, eine Tochtergesellschaft der Stadt Düsseldorf, abweisen. Die Kanzlei Kapellmann und Partner, Vertreter der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt, konnten einen Erfolg in diesem Rechtsstreit vermelden.
Laut Kapellmann hatte Esprit den Namensgebungsvertrag über die „ESPRIT Arena" in Düsseldorf gekündigt. Das Gericht habe jedoch deutlich gemacht, dass ein Kündigungsrecht nicht bestehe. Insbesondere gebe es keine rechtsverbindlichen Zusagen des Oberbürgermeisters Dirk Elbers, Esprit aus dem Vertrag zu entlassen. Ohnehin fehle dem Oberbürgermeister die Vertretungsmacht für die Betreibergesellschaft der Multifunktionsarena. Der Vertrag bestehe somit bis zum Ende der Optionszeit Mitte 2019 fort, bei einem jährlichen Grundentgelt von 900.000 Euro. Dementsprechend sei auch der Widerklage auf Zahlung des Entgelts für das Jahr 2013 stattzugeben gewesen.
Die Multifunktionsarena Düsseldorf GmbH & Co. KG wurde durch Dr. Walter Scheerbarth, Rechtsanwalt im Düsseldorfer Büro von Kapellmann, vertreten. Für die Esprit Europe Services GmbH waren die Rechtsanwälte Michael Schmittmann (Düsseldorf) und Rudolf du Mesnil de Rochemont (Frankfurt) der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek tätig.
(al) 28.01.2014
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine