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Der gescheiterte große TV-Deal liegt mittlerweile weit zurück, aber die juristische Auseinandersetzung zog sich lange hin: Erst heute hat Axel Springer in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 6 C 2.13) gegen die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) und die KEK (Kommission für die Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) gewonnen: BLM und KEK hätten, so das Gericht, Axel Springer im Jahr 2006 die für die Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG erforderliche medienkonzentrationsrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung nicht verweigern dürfen.
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(al) 30.01.2014
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