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Der Oberste Gerichtshof in Wien hat am Montag (10.02.2014) den Einspruch der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde gegen die Gründung des gemeinsamen Logistikunternehmens Cargoe durch die Morawa Pressevertrieb GmbH & Co. KG (MPV) und die Pressegroßvertrieb Austria Trunk GmbH zurückgewiesen. Damit steht dem Vorhaben nun nichts mehr im Wege.
MPV und PGV Austria Trunk – die beiden einzigen Pressegroßhandlungen Österreichs – beabsichtigen, ihre sämtlichen logistischen Leistungen in das neue Unternehmen einzubringen. Neben der Belieferung des Presseeinzelhandels in Österreich mit Presse soll Cargoe logistische Aufgaben für andere Kunden übernehmen. MPV und PGV Austria Trunk versprechen sich von diesem Schritt erhebliche Kosteneinsparungen. Denn da es in Österreich anders als in Deutschland kein Alleinauslieferungsrecht für den Pressegroßhandel gibt, beliefern derzeit beide Unternehmen täglich die rund 12.000 Presseverkaufsstellen des Landes.
Quelle: dnv-online
(al) 11.02.2014
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