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Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat am Freitag (14.02.2014) darauf hingewiesen, dass der Presseausweis des DJV und fünf weiterer Medienorganisationen als Grundlage für die Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten ausreichen muss.
Hintergrund ist der anhaltende Streit um die Akkreditierung von Bloggern mit Presseausweis für den Deutschen Bundestag. Den von DJV, dju, BDZV, VDZ, VDS und Freelens ausgestellten Presseausweis erhalten nur hauptberuflich tätige Journalisten, die den Nachweis erbringen, dass sie von ihrer journalistischen Arbeit den überwiegenden Teil ihres Lebensunterhalts bestreiten, so der Journalistenverband. In welchen Medien sie veröffentlichen, sei dabei ohne Bedeutung.
„Für eine Unterscheidung zwischen Blogs und anderen Medien, wie der Bundestag sie offenbar vornimmt, gibt es keine nachvollziehbare Begründung“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er forderte das Parlament deshalb auf, seine Akkreditierungspraxis umgehend zu überarbeiten.
(al) 17.02.2014
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