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Bundeskartellamt gibt Einschätzung zum Springer/Funke-Deal

Das Bundeskartellamt hat eine vorläufige Einschätzung zu dem Vorhaben der Funke-Mediengruppe (FMG), die Programmzeitschriften der Axel Springer SE HÖRZU, FUNK UHR, TV DIGITAL und TV NEU zu erwerben, abgegeben. Die beteiligten Unternehmen hätten nun die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen. Die Frist für eine abschließende Entscheidung läuft bis zum 22. April 2014.

Auf dem Leser- und Anzeigenmärkten für Programmzeitschriften bestehe, so das Kartellamt, ein aus vier Anbietern bestehendes marktbeherrschendes Oligopol. Außer Springer und FMG würden in Deutschland nur noch zwei andere Verlage Programmzeitschriften herausgeben: der Heinrich Bauer Verlag (u.a. tv Hören und Sehen, tv 14) und Hubert Burda Media (u.a. TV Spielfilm).

Die Übernahme der bisher von Springer verlegten Titel durch die FMG würde die Zahl der Anbieter auf dem Leser- und dem Anzeigenmarkt für Programmzeitschriften von vier auf drei senken. Nach der vorläufigen Auffassung des Bundeskartellamtes, würde dies zu einer Verstärkung des marktbeherrschenden Oligopols führen. Zur Lösung der wettbewerblichen Probleme hätten die Beteiligten die Veräußerung verschiedener Programmzeitschriftentitel vorgeschlagen. Allerdings sei der Vorschlag in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung nach Auffassung des Bundeskartellamtes nicht ausreichend.

Dazu Andreas Mundt (Foto), Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Gespräche mit den Beteiligten über die Abgabe bestimmter Programmzeitschriften sind noch nicht abgeschlossen. Die Unternehmen haben nun auch in schriftlicher Form unsere vorläufige Bewertung des Vorhabens erhalten. Das ist ein wichtiger Verfahrensschritt - auch für die Fortsetzung der Gespräche. Eine Lösung der wettbewerblichen Probleme ist aus unserer Sicht nach wie vor möglich. Hier besteht aber noch deutlicher Verbesserungsbedarf.“

Die Übernahme des Hamburger Abendblattes, der Berliner Morgenpost, mehrerer Anzeigenblätter sowie der Frauenzeitschriften der Axel Springer SE durch die Funke Mediengruppe hatten die Kartellwächter bereits Anfang Dezember 2013. Offen seien weiterhin die Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen von Funke und Springer zur Vermarktung von Anzeigen einerseits und zum Vertrieb von Printerzeugnissen andererseits.


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(al) 25.02.2014



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