Freitag, 14. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Möbel Roller-Werbung war irreführend

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg konnte sich vor dem Landgericht Essen gegen Möbel Roller durchsetzten. Der Möbelmarkt bot im Rahmen einer Aktion Möbelstücke mit reduziertem Preis an. Wie die Verbraucherschützer mitteilten, bewarb Roller den Preisunterschied, indem er auf dem Preisschild neben dem reduzierten Preis einen deutlich höheren, angeblich ursprünglichen Preis aufführte und durchstrich. Allerdings war der durchgestrichene Preis höher als der, der noch kurz vor der aktuellen Rabattaktion galt. Mit einem vor dem Landgericht Essen erwirkten Anerkenntnisurteil (AZ: 43 O 25/13) habe der Händler nun eingelenkt.

"Ein Sonderangebot besonders attraktiv erscheinen zu lassen, in dem der Ursprungspreis künstlich in die Höhe gesetzt wird, ist irreführend und rechtswidrig", so Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.


zurück

(al) 06.03.2014



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine