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Der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserats hat am Dienstag (11.03.2014) in Berlin vier öffentliche Rügen ausgesprochen. Hinzu kamen 11 Missbilligungen und 9 Hinweise. Drei Beschwerden waren begründet, aber es wurde auf eine Maßnahme verzichtet, 24 Beschwerden waren unbegründet.
Eine der Presserats-Rügen erhielt FAZ.NET. Die Redaktion hatte Gerüchte über eine mögliche psychische Erkrankung des Bischofs von Limburg wiedergegeben. Der Bruder von Tebartz-van Elst, ein Psychiater, habe das angeblich „Vertrauten“ gesagt, berichtete FAZ.NET und nannte auch die konkrete Diagnose. Eine Stellungnahme des Bischofs oder seines Bruders zu den Spekulationen enthielt der Artikel nicht. Damit habe die Redaktion aus Sicht des Ausschusses die Privatsphäre des Bischofs verletzt, so der Presserat. Die Presse dürfe nicht ohne Zustimmung der Betroffenen über psychische Krankheiten berichten (Richtlinie 8.6 des Pressekodex). Dass das unbestätigte Gerücht auf diese Weise weiterverbreitet wurde, verstieße zudem gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Kodex.
Weitere Rügen des Presserats ergingen an BILD.DE wegen einer diskriminierenden Bildunterschrift, an DAS GOLDENE BLATT aufgrund der Veröffentlichung eines Porträts ohne Faktenprüfung sowie die DITHMARSCHE LANDESZEITUNG wegen der Veröffentlichung eines Leserbriefes, der Antisemitismus und staatliche Euthanasie in der NS-Zeit relativiert.
(al) 12.03.2014
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