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Jugendmedienschutz: Rundfunkkommission startet Online-Konsultation

Am Montag (24.03.2014) hat die Rundfunkkommission der Länder die Online-Plattform ideen-jugendmedienschutz.de freigeschaltet. Hintergrund ist die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Nach dem Willen der Kommission sollen diesmal Bürgerinnen und Bürger die von der Rundfunkkommission erarbeiteten Änderungsvorschläge bewerten, diskutieren und eigene Ideen und Vorschläge einbringen können.

„Es ist sehr zu begrüßen, dass die Länder das Thema Jugendschutz angehen und durch die Änderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages Rechtssicherheit für alle erzielen wollen, die sich im Netz bewegen“, sagte der Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Johannes Beermann (Foto). „Gerade vor dem Hintergrund der immer stärker verbreiteten extremistischen Inhalte im Internet, darf das Thema Jugendschutz im Netz nicht vernachlässigt werden. Die Online-Konsultation ist dabei eine gute Hilfe, um durch die Rückkoppelung mit Interessierten und Betroffenen wichtige Anregungen zu sammeln“.

Bis zum 19. Mai 2014 kann zunächst auf der Internetseite diskutiert werden. Danach werden die Beiträge der Online-Konsultation bis Anfang Juni 2014 ausgewertet. Auf der Grundlage dieser Auswertung werden zur Sitzung der Rundfunkkommission am 12. Juni 2014 Eckpunkte für eine Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages vorgelegt. Diese Eckpunkte werden am 16. Juni 2014 online gestellt, zu denen sich dann vier Wochen lang geäußert werden kann.

Nach Abschluss der Online-Konsultation soll der eigentliche Staatsvertragsentwurf erstellt werden. Ziel ist es, im Dezember 2014 einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu paraphieren. Dann werden die Landtage noch Anhörungen nach ihren jeweiligen Verfahrensvorschriften durchführen. Alle 16 Länder haben gemeinsam die jetzt ins Netz gestellten Änderungsvorschläge entworfen. Die Federführung der Online-Konsultation unter www.ideen-jugendmedienschutz.de übernimmt dabei der Freistaat Sachsen.

In den Änderungsvorschlägen geht es um die zusätzliche Eröffnung des JuSchG-Verfahrens für Spiele und Filme im Internet im Sinne einer freiwilligen Vorlage von Telemedien zur Alterskennzeichnung sowie eine Erleichterung der Alterskennzeichnung mit einer Privilegierung der Inhaltsanbieter nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Außerdem soll die Kooperation der Prüfbehörden verbessert und die dauerhafte Finanzierung von „jugendschutz.net“ gesichert werden.


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(al) 25.03.2014



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