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Das Oberlandesgericht München hat am Mittwoch (26.03.2014) eine Revision der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers Ottfried Fischer im Prozess um die Prostituierten-Affäre des Schauspielers teilweise abgewiesen. Der angeklagte BILD-Journalist wurde damit endgültig vom Nötigungsvorwurf freigesprochen. Die Frage, ob ein möglicher Verstoß gegen § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) vorliegt, hat nun eine andere Kammer des Landgerichts München zu prüfen.
Dazu BILD-Chefredakteur Kai Diekmann: „Wir waren immer vollständig davon überzeugt, dass unser Kollege im Zuge seiner Recherchen Ottfried Fischer nicht genötigt hat. Dies wurde heute unmissverständlich auch vom Oberlandesgericht klar gestellt. Der verbleibende Vorwurf betrifft den Kernbereich journalistischer Arbeit, deshalb werden wir diese Problematik - wenn erforderlich - vom Bundesverfassungsgericht klären lassen.“
(al) 27.03.2014
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