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Für Non-Food-Erzeugnisse im EU-Binnenmarkt soll künftig das Herkunftssiegel 'Made in' verpflichtend vorgeschrieben werden. Das haben die Abgeordneten des EU-Parlaments am gestrigen Dienstag (15.04.) beschlossen. In den entsprechenden neuen Vorschriften "zur Verschärfung der Produktsicherheit und Marktüberwachung zum Verbraucherschutz" fordern die Parlamentarier auch härtere Strafen für Unternehmen, die nichtkonforme oder potenziell gefährliche Produkte anbieten.
Die 'Made in'-Kennzeichnung soll die Rückverfolgbarkeit der Waren verbessern und somit den Verbraucherschutz stärken. Das momentan noch freiwillige System soll dadurch ersetzt werden. Heutzutage können laut EU-Parlament ca. zehn Prozent der Waren, die vom Schnellwarnsystem der Gemeinschaft für gefährliche Produkte (RAPEX) aufgegriffen werden, nicht zum Hersteller zurückverfolgt werden.
Die neue Kennzeichnung würde für fast alle in der EU zum Verkauf stehenden Waren gelten, mit einigen Ausnahmen wie Lebensmittel und Arzneimittel, so das Parlament. Nach dem Gesetzesvorschlag können Hersteller in der EU selbst entscheiden, ob 'Made in the EU' oder 'Made in...' gefolgt vom Namen ihres Landes auf dem Kennzeichen stehen soll.
Wer sich nicht daran hält, soll laut den Abgeordneten auf einer unionsweiten schwarzen Liste landen. Des Weiteren verlangen die EU-Politiker eine europaweite "Verletzungsdatenbank", in der sämtliche Arten von produktbezogenen Verletzungen von Verbrauchern erfasst werden.
Das Europäische Parlament hat in erster Lesung über den Gesetzentwurf abgestimmt, um die bisher geleistete Arbeit zu konsolidieren und an das nächste Parlament zu übergeben. Dies stelle sicher, dass die im Mai neu gewählten Abgeordneten auf der Arbeit der jetzigen Legislaturperiode aufbauen können.
(bs) 16.04.2014
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