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Die ARD muss einen fremdenfeindlichen Wahlwerbespot der als rechtsextrem eingestuften Partei Pro NRW nicht ausstrahlen. Das urteilte das Berliner Verwaltungsgericht am Montag (28.04.2014) in einer Eilentscheidung. Pro NRW hatte gegen den Sender RBB geklagt, der bundesweit die Wahlwerbespots im Ersten koordiniert. Den Richtern zufolge verstößt der Spot zur Europawahl gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Die Partei legte dem RBB am Montag einen veränderten Wahlkampfspot vor. Dieser sei rein rechtlich nicht zu beanstanden und werde deshalb gezeigt, sagte ein Sprecher des RBB. Der ursprüngliche Film hatte Aussagen enthalten, dass Ausländer - vor allem Asylbewerber, Muslime und Roma - generell im Müll lebten und per se Straftäter seien, erläuterte ein Justizsprecher des Senders.
Quelle: WDR
(al) 30.04.2014
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