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Für freie Mitarbeiter des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) gibt es künftig eine institutionalisierte Vertretung. Der Rundfunkrat hat am Donnertag (08.05.2014) ein von rbb-Intendantin Dagmar Reim vorgelegtes Freienstatut mit deutlicher Mehrheit (17:9) gebilligt. Das neue Statut tritt am 1. Juni in Kraft.
Seit rund zehn Jahren gibt es im rbb bereits eine Freienvertretung, gewählt von der Freienversammlung. Das neue Freienstatut gibt dieser Institution künftig einklagbare Rechte. Alle freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb können sich mit ihren Anliegen an die Vertretung wenden. Deren Ansprechpartner sind zunächst die Leiterinnen und Leiter der Redaktionen und Abteilungen im rbb. In dringenden Fällen kann die Freienvertretung auch direkt die Intendantin des rbb anrufen - über das sogenannte Eilverfahren.
rbb-Rundfunkratsvorsitzende Friederike von Kirchbach: "Das neue Statut stärkt die Rechte der Freienvertretung im rbb. Es schreibt den Schutz ihrer Mitglieder fest und regelt, an welchen Stellen die Freienvertretung anzuhören ist oder mitbestimmen kann. Der Spielraum des rbb beim Einsatz von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bleibt erhalten, das ist wichtig für den Sender."
Mit dem Freienstatut folgt der rbb einer Vorgabe aus dem novellierten rbb-Staatsvertrag vom 1. Januar 2014. Berlin und Brandenburg haben festgehalten, das Statut zwei Jahre nach Inkrafttreten des Staatsvertrages zu evaluieren. Die Wahl der Freienvertretung ist nach den Sommerferien geplant.
(al) 12.05.2014
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