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EuGH urteilt über „Recht auf Vergessen“

Mit einem Urteil vom Dienstag (13.05.2014) verpflichtet der Europäische Gerichtshof den Suchmaschinenbetreiber Google zum Löschen sensibler Daten. Im Streifall zwischen Google Spain und dem Spanier Mario Costeja González sowie der Datenschutzagentur Agencia Espanola de Protección de Datos hat das Luxemburger Gericht deutlich gemacht, dass Google im Sinne der EU-Richtlinie für die Verarbeitung personenbezogene Daten „verantwortlich“ sei.

Der Betreiber einer Internetsuchmaschine sei bei personenbezogenen Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich, so der EuGH. So könne sich eine Person unmittelbar an den Suchmaschinenbetreiber wenden, um unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernung von Links aus der Ergebnisliste zu erwirken, oder, wenn dieser ihrem Antrag nicht entspricht, an die zuständigen Stellen.

EuGH vom 13.05.2014 - AZ: C-131/12


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(al) 13.05.2014



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