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DJV begrüßt Urteile zum Rundfunkbeitrag

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die aktuellen Urteile von zwei Landesverfassungsgerichten zum Rundfunkbeitrag begrüßt. Sie verschafften den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die wirtschaftliche Planungssicherheit, auf die sie zur Erfüllung ihres Programmauftrags dringend angewiesen seien, so DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte in der vergangenen Woche Klagen der Drogeriekette Rossmann und anderer Beitragszahler gegen den Rundfunkbeitrag mit der Begründung zurückgewiesen, dabei handle es sich um eine „nicht-steuerliche Abgabe“. Die Rundfunkgebühr sei keine Steuer, weil der Rundfunknutzer eine Gegenleistung erhalte, urteilten die Richter (Az. Vf. 8-VII-12 und Vf. 24-VII-12). Das Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz hatte bereits zuvor gegen ein Straßenbauunternehmen entschieden, dass der Rundfunkbeitrag nicht den Gleichheitsgrundsatz oder die Handlungsfreiheit verletze (Az.: VGH B 35/12).

„Den Mitarbeitern von ARD und ZDF ist zu wünschen, dass die seit Jahren anhaltenden Diskussionen um die Finanzierung der Sender und damit der journalistischen Arbeit jetzt ihr Ende finden“, sagte Konken. Es komme nun darauf an, die vorhandenen Finanzmittel so einzusetzen, dass die Rundfunkanstalten ihren Programmauftrag dauerhaft in vollem Umfang erfüllen könnten.


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(al) 20.05.2014



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