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Bundeskabinett beschließt Anpassung der Urheberrechtsgesetze

Das Bundeskabinett hat die Unterzeichnung des Vertrags von Marrakesch durch die Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Die Unterzeichnung wird im Juni 2014 erfolgen. Der internationale Vertrag soll den Zugang zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Personen verbessern. Er wurde im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ausgehandelt und am 28. Juni 2013 in Marrakesch abgeschlossen.

Der Vertrag sieht vor, dass die Vertragsstaaten Regelungen in ihre Urheberrechtsgesetze aufnehmen, die es erlauben, urheberrechtlich geschützte Bücher auch ohne Zustimmung des Rechtsinhabers in für Blinde und Sehbehinderte lesbare Formate zu überführen (z.B.Brailleschrift, Großformatdrucke oder Hörbücher). Zudem soll es gesetzlich zulässig sein, diese Sonderformate zu verbreiten und im Internet den behinderten Menschen zugänglich zu machen. Die Vertragsstaaten können die Herstellung sowie die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung der Sonderformate bestimmten Einrichtungen wie z.B. Blindenbibliotheken übertragen. Der Vertrag regelt darüber hinaus den grenzüberschreitenden Austausch der barrierefreien Werke.

Dazu Bundesjustiz- und Verbrauchschutzminister Heiko Maas (Foto): „Blinde, seh- und lesebehinderte Menschen müssen Zugang zu denselben Büchern haben wie andere Menschen auch. Der Vertrag von Marrakesch ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu gleichberechtigter Teilhabe an Kultur und Wissen.“ Es existiere im deutschen Urheberrechtsgesetz bereits eine Regelung zu Gunsten von behinderten Menschen. Das deutsche Urheberrechtsgesetz müsse daher bei einer Ratifikation des Vertrages von Marrakesch durch die Bundesrepublik Deutschland nur wenig geändert werden.


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(al) 20.05.2014



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