Aktuelle Ausgabe
Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung in Kraft. Das Gesetz enthält wesentliche Neuerungen bei Verträgen, die ein Verbraucher mit einem Unternehmer schließt. Insbesondere werden die Vorschriften für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (bislang Haustürgeschäfte) und für im Fernabsatz geschlossene Verträge grundlegend neu gefasst. Darüber hinaus werden erstmals allgemeine Regelungen bzw. Grenzen für die Vereinbarung von Entgelten eingeführt, die unabhängig von der Vertriebsform für alle Verbraucherverträge gelten.
Dr. Cornelius Renner, Partner der Berliner Kanzlei LOH Rechtsanwälte, hat ein Infopapier für Online-Händler zusammengestellt. Da es keine Übergangsfristen gibt, sollten Online-Händler rechtzeitig ihre Angebote umstellen, erläutert Dr. Renner. Andernfalls drohen Abmahnungen von Mitbewerbern, Wettbewerbs- oder Verbraucherverbänden.
LOHInfo zur Verbraucherrechterichtlinie
Richtlinie -Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
(al) 21.05.2014
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