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Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco) mit Sitz in Köln hat jetzt die 5. Überarbeitete Auflage seiner „Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ vorgestellt. Vor über zwölf Jahren verabschiedete die eco Kompetenzgruppe Online-Marketing die erste „Richtlinie für erwünschtes Online-Marketing“. Seitdem werde die Richtlinie in regelmäßigen Abständen aktualisiert und erfreue sich großer Beliebtheit, teilt der Internetwirtschaftsverband mit. Über eine Million Exemplare des Leitfadens seien seither verteilt oder als PDF von der eco Webseite heruntergeladen worden.
Die aktuell fünfte Auflage der Richtlinie berücksichtigt die Konsequenzen aus dem Ablauf der Übergangsfrist für die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie einer Reihe neuerer Rechtsprechung, wie beispielsweise das BGH-Urteil zu der Tell-a-Friend-Funktion. „Hieraus ergeben sich wichtige Änderungen für die Praxis“, betont Ivo Ivanov, eco Geschäftsbereichsleiter und Direktor der Certified Senders Alliance. „Insbesondere die Gestaltung der Einwilligung zur E-Mail-Werbung sowie die Dokumentationspflichten sollten auf den aktuellen Stand gebracht werden.“
Die Richtlinie enthält eine Reihe konkreter und vor allem praxisnahe Handlungsanweisungen, die bei der Rechtskonformität der Marketingkommunikation helfen. Darüber hinaus bietet der Leitfaden Unternehmen eine Antwort auf die häufigsten rechtlichen Fragen und liefert anschauliche Praxisbeispiele.
(al) 22.05.2014
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