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Verbraucherschützer klagen gegen WhatsApp-Vertragsbedingungen

WhatsApp darf für seinen Messenger-Dienst in Deutschland keine englischsprachigen Vertragsbedingungen mehr verwenden. Auch beim Impressum muss WhatsApp nachbessern. Das hat das Landgericht Berlin nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, teilte der vzbv am Dienstag (27.05.2014) mit.

Die Verbaucherschützer bemängeln, dass WhatsAppt seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur in englischer Sprache zur Verfügung stellt. Dies sei Verbrauchern in Deutschland nicht zumutbar, da nicht zu erwarten sei, dass alle die Vertragsbedingungen ohne Weiteres verstehen. Wer diesen Dienst nutzen möchte, müsse sich zunächst registrieren. Allerdings seien sowohl die Nutzungsbedingungen als auch die Datenschutzhinweise nur in englischer Sprache verfasst. Und das obwohl der Dienst in deutscher Sprache beworben werde und der Vertrag ansonsten auch in Deutsch verfasst ist.

Darüber hinaus mache der Dienst keine vollständigen Angaben im Impressum. Diese seien jedoch erforderlich, um beispielsweise bei Beschwerden mit dem Unternehmen in Kontakt treten zu können.

Das Landgericht Berlin habe gegen WhatsApp nun Versäumnisurteil  (AZ 15 O 44/13) gefällt, da das Unternehmen laut Gericht die Entgegennahme der Klageschrift verweigert hatte. WhatsApp habe nun zwei Wochen ab Zustellung Zeit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen, ansonsten werde es rechtskräftig.


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(al) 28.05.2014



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