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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit einem jetzt bekannt gegebenen Beschluss die Beschwerde des Landes Berlin gegen eine Eilentscheidung zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte dem Land Berlin vorläufig untersagt, das Ergebnis einer amtlichen Kontrolle eines im Bezirk Pankow von Berlin ansässigen Lebensmittelbetriebes im Internetportal „Das Smiley Projekt im Bezirk Pankow“ zu veröffentlichen.
Wie zuvor schon das Verwaltungsgericht vermochte auch der Beschwerdesenat in den Vorschriften des Verbraucherinformationsgesetzes keine taugliche Rechtsgrundlage für die beabsichtigte Veröffentlichung in Form der Vergabe von Minuspunkten, Noten, Farben und Smiley-Symbolen zu erblicken.
(al) 30.05.2014
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