Aktuelle Ausgabe

Zwei Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum „Recht auf Vergessen“ stellt Suchmaschinen-Gigant Google seinen Nutzern ein erstes „Lösch-Formular“ zur Verfügung. Das Urteil verpflichtet Google unter bestimmten Umständen zum Löschen sensibler Daten.
Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werde man jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen, erklärte der Suchmaschinenbetreiber.
Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht
(al) 30.05.2014
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine