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Ein Bericht von FOCUS.DE über einen Überfall in Ecuador wurde jetzt vom Deutschen Presserat gerügt. FOCUS veröffentlichte ein Video des genauen Ablaufs der Tat. Unter anderem war zu sehen, wie eines der Opfer blutüberströmt aus dem Bus stürzte. Aus Sicht des Presserats war diese Darstellung sterbenden Menschen unangemessen sensationell. Ein öffentliches Interesse an dieser detaillierten Darstellung habe nicht bestanden. Die Argumentation, das Video sei zu Fahndungszwecken der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden, teilte der Beschwerdeausschuss nicht. Die Täter wären zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits gefasst und der Fahndungszweck nicht mehr gegeben gewesen.
Eine zweite Rüge sprach der Beschwerdeausschuss gegen die BILD Regionalausgabe Nürnberg aus. Die Zeitung hatte über ein laufendes Strafverfahren berichtet, das wegen eines Drogendelikts gegen einen Mann aus einer fränkischen Kleinstadt geführt wurde. Der Angeklagte wurde in dem Artikel mit Vornamen und abgekürztem Nachnamen, Alter, Beruf und Wohnort beschrieben und unverfremdet abgebildet. Der Ausschuss sah in der Berichterstattung einen schweren Verstoß gegen Ziffer 8 (Persönlichkeitsschutz) des Pressekodex. Durch die Fülle der persönlichen Details und das Foto wurde der Angeklagte identifizierbar. Ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der identifizierenden Berichterstattung hätte nicht bestanden. Die Zeitung hatte sich auf die Presseratsbeschwerde hin in einem Schreiben an den Betroffenen gewendet und ihn für das Foto um Entschuldigung gebeten. Dass BILD (Nürnberg) sich zwar bei dem Betroffenen, nicht aber bei ihren Lesern für den Fehler entschuldigt hat, sah der Ausschuss aber nicht als ausreichende Wiedergutmachung im Sinne des Pressekodex an.
Im Ergebnis sprach der Deutsche Presserat auf seinen Sitzungen vom 27. und 28. Mai 2014 in Berlin 2 öffentliche Rügen, 7 Missbilligungen und 10 Hinweise aus. 36 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet. In 2 Fällen wurden die Beschwerden als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet.
(al) 02.06.2014
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