Aktuelle Ausgabe
Der Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V. (VDD) und die ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH haben sich auf gemeinsame Vergütungsregeln gemäß §§ 32 und 36 Urheberrechtsgesetz geeinigt. Damit haben Autoren und Sendergruppe eine kollektivvertragliche Vereinbarung erzielt, die den besonderen Umständen der Arbeit der Drehbuchautoren und ihren seit langem bestehenden Ansprüchen aus dem Urheberstatus Rechnung trägt, heißt es in einer Mitteilung des VDD. Die Vereinbarung gilt für alle Sender der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH, die sich damit zu ihrer Branchenverantwortung für die kreativen Filmschaffenden in Deutschland bekennt.
Jede Nutzung zählt – dieser Gedanke, der die Leistung des Urhebers angemessen berücksichtigt, liege der Vereinbarung zwischen dem VDD und der ProSiebenSat.1 TV Deutschland zugrunde. Zum ersten Mal werde ein Mindesthonorar festgelegt, das eine deutliche Anhebung für fiktionale TV-Movies und -serien sowie für Kino-Koproduktionen der Senderfamilie vorsieht. Darüber hinaus würden die Autorinnen und Autoren ab einer bestimmten Zuschauerreichweite am Erfolg beteiligt. Neu sei zudem die direkte Beteiligung an Internetklicks, die ebenso zur Reichweite gezählt werden, sowie eine Beteiligung an den Auslandsverkäufen.
Um der sich ständig wandelnden Medienlandschaft gerecht zu werden, vereinbaren die Parteien einen kurzen Evaluierungszeitraum, der es ermöglicht, den Vertrag bereits im Jahr 2015 zu überprüfen und Verbesserungen einzufügen.
(al) 12.06.2014
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