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Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat am Dienstag (10.06.2014) entschieden, dass dem Antrag der Handelsblatt GmbH keine Gründe in Zusammenhang mit der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen. Das Verlagshaus hatte bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) die Zulassung für das Spartenprogramm ‚WiWo-Lunchtalk‘ beantragt und im März 2014 für fünf Jahre erhalten. Die Zulassung stand jedoch noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die KEK.
‚WiWo-Lunchtalk‘ ist, so die KEK, ein interaktives Videoformat, bei dem werktäglich die Chefredakteurin der Wirtschaftswoche und ihr Team mit wechselnden Gästen und Nutzern über ein aktuelles Thema diskutieren. Das Programm soll ausschließlich über das Internet verbreitet werden. Die Übertragung erfolgt dabei als Livestream über die Homepage www.wiwo.de. Genutzt wird dabei der Video-Chat-Dienst „Hangout on Air“ von Google.
Die KEK hat die Aufgabe zu prüfen, ob ein Unternehmen durch die Erteilung von Fernsehzulassungen oder durch die Veränderung von Beteiligungsverhältnissen eine vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Hierfür ermittelt sie die den Unternehmen jeweils zurechenbaren Zuschaueranteile.
(al) 12.06.2014
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