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VDZ zur Umsatzsteuer bei Bundles Print/E-Paper

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat gegenüber den Verlegerverbänden zu der Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von kombinierten Angeboten eines Print-Abonnements mit dem Zugang zum E-Paper Stellung genommen. Laut VDZ wurde in der Vergangenheit von einigen Finanzbehörden die Auffassung vertreten, dass in dem gegenüber dem Einzelpreis günstigeren Aufpreis für das E-Paper eine missbräuchliche Rabattgestaltung liege.

Auch das BMF hatte Ende November letzten Jahres aufgrund eines Beschlusses des Bundesfinanzhofes in ähnlicher Richtung Stellung genommen. Dies hätte zukünftig bedeutet, dass der Gesamtpreis von Bundle-Angeboten nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise hätte aufgeteilt werden müssen.

In seiner Stellungnahme gehe das BMF davon aus, dass es sich bei der Einräumung eines zusätzlichen Zugangs zum E-Paper neben der Abgabe der gedruckten Zeitschrift um eine selbständige Leistung handelt. In dem zentralen Punkt trete das Finanzministerium aber der o.g. Auffassung einiger Finanzbehörden entgegen: "Hat der Leistungsempfänger für die zusätzliche Einräumung des Zugangs zum E-Paper bzw. zum E-Book ein gesondertes Entgelt zu entrichten, ist dieses die Bemessungsgrundlage für die insoweit an den Leistungsempfänger erbrachte sonstige Leistung. Eine Aufteilung des bei Gesamtwürdigung aller erbrachten Leistungen eingeräumten Rabatts für den Zugang zum E-Paper bzw. zum E-Book ist nicht vorzunehmen. Maßgeblich ist vielmehr das zwischen den Vertragsparteien insoweit vereinbarte Entgelt." Näheres findet sich unter vdz.de/medienpolitik-nachrichten.

Die VDZ Akademie veranstaltet in diesem Zusammenhang am 28. August 2014 den 2. VDZ-Umsatzsteuertag in Berlin.


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(al) 12.06.2014



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