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Presseleistungsschutzrecht: Google muss sich vor der DPMA-Schiedsstelle verantworten

Die VG Media, Verwertungsgesellschaft für Medienunternehmen mit Sitz in Berlin, hat den Zivilrechtsweg gegen Google eröffnet. Die Anträge auf Zahlung einer angemessenen Vergütung wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechtes durch Google seien in erster Instanz eingereicht, teilte die VG Media am Mittwoch (18.06.2014) mit. Zuständig für die Klage sei zunächst die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), die dem Landgericht vorgelagert ist.

Nachdem Vertreter von Google auch öffentlich erklärt hatten, für Verwertungen des Leistungsschutzrechtes nicht zahlen zu wollen und Google Angebote der VG Media zur Verhandlung nicht annahm, wäre das zivilrechtliche Vorgehen notwendig geworden.

Dazu Michael Tenbusch, Geschäftsführer der Burda Broadcast Media GmbH und stellvertretender Beiratsvorsitzender der Verwertungsgesellschaft: „Der Deutsche Bundestag hat die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger beschlossen, damit Verleger künftig eine Vergütung von Internetkonzernen verlangen können, die sich deren verlegerische Leistung für ihre eigenen Geschäftsmodelle nachhaltig zunutze machen. Dabei hatte der Gesetzgeber die derzeit aktiven Anbieter, wie z. B. Google, Microsoft und Yahoo, und deren konkrete Rechteverwertungen vor Augen. Das Gesetz ist aus diesem Grund eindeutig formuliert: Vergütungspflichtige Nutzer sind gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten.“

Mit Einreichung der zivilrechtlichen Klage gehe die VG Media konsequent die notwendigen Schritte zur Durchsetzung des Rechts. Der Gesetzgeber hatte mit Wirkung zum 1. August 2013 den Presseverlegern ein Leistungsschutzrecht gewährt und ausdrücklich festgestellt, dass dieses Leistungsschutzrecht von Suchmaschinen sowie anderen Diensten gewerblich verwertet werde und daher angemessen zu vergüten sei.

Inzwischen haben 138 Unternehmen der Verlagsindustrie mit 219 digitalen verlegerischen Angeboten ihr Presseleistungsschutzrecht der VG Media zur Wahrnehmung und Durchsetzung übertragen. Zwölf der Presseverleger hatten bereits Anfang diesen Jahres 50 Prozent der Gesellschaftsanteile der VG Media übernommen und sich so branchenübergreifend mit den bisherigen 13 Gesellschaftern aus dem Bereich des Radios und des Fernsehens zusammengeschlossen.

Die VG Media habe alle Verwerter des Presseleistungsschutzrechtes zu Verhandlungen aufgefordert. Mit einigen befinde sie sich derzeit in Gesprächen. Soweit erforderlich, werde die VG Media die Zahlung einer angemessenen Vergütung gegenüber allen gewerblichen Nutzern auf dem Rechtsweg durchsetzen.

Die Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leisungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH vertritt 156 Radio-und Fernsehsender sowie 219 digitale verlegerische Angebote und hat nach eigenen Angaben in den vergangenen zwölf Jahren über 400 Millionen Euro für die durch sie vertretenen Unternehmen erwirtschaftet.

Quelle: VG Media


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(al) 18.06.2014



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