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Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sieht seine Position im Markenstreit mit der Santander Consumerbank AG durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom Donnerstag (19.06.2014) deutlich gestärkt. Die Luxemburger Richter antworteten auf die Fragen des Bundespatentgerichts, dass national keine zu hohen Hürden für die Zuordnung einer Farbmarke gestellt werden dürfen. Der Verband mit Sitz in Bonn begrüßte die EuGH-Entscheidung im Verfahren um das „Sparkassen-Rot“.
„Die Menschen in Deutschland verbinden zu Recht bei Finanzdienstleistungen die Farbe Rot mit den Sparkassen und ihrer besonderen Geschäftsphilosophie“, so Georg Fahrenschon (Foto), Präsident des DSGV.
Das „Sparkassen-Rot“ sei seit Jahren beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Diese Eintragung werde von der Santander Consumer Bank gerichtlich angegriffen. Der EuGH (AZ: C-217/13 und C-218/13) hatte jetzt über die Frage zu entscheiden, ob die Farbmarke zu löschen ist, wenn weniger als 70% der Bevölkerung das „Sparkassen-Rot“ als Marke der Sparkassen erkennen. Diese Frage habe das Luxemburger Gericht nun eindeutig deutig verneint. Es reiche aus, dass ein „wesentlicher Teil“ der Bevölkerung die Farbe als Marke wiedererkenne. Darüber hinausgehende nationale Anforderungen verstießen gegen Europarecht. Tatsächlich würden 67% der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland die Farbe Rot bei Geldinstituten den Sparkassen zuordnen.
Der DSGV rechne im anschließenden Löschungsverfahren vor dem Bundespatentgericht nun mit einer Zurückweisung der Löschungsanträge, teilte Fahrenschon mit. Die beiden darüber hinaus beantworteten rein prozessualen Fragen würden nach Einschätzung des Verbands für den Fortgang des weiteren Verfahrens keine Relevanz haben.
(al) 20.06.2014
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