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Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die PrimaCom Berlin GmbH mit Sitz in Leipzig abgemahnt. Wie die Verbraucherschützer mitteilen, hat sich der Kabelanbieter verpflichtet, seine HD-Fernsehkunden künftig bei technischen Änderungen seiner Dienste zutreffend und detailliert schriftlich zu informieren.
Bei der Verbraucherzentrale Sachsen wären im Frühjahr 2014 zahlreiche Beschwerden über ein Schreiben der PrimaCom eingegangen. Der Kabelanbiete kündigte seinen Kunden darin notwendig werdende technische Änderungen an. Sämtliche Details sollten die Kunden jedoch erst erfahren, wenn sie unter einer genannten Festnetznummer anrufen.
"Wir sahen in den unzureichenden Informationen und dem Verweis auf den Telefonweg eine irreführende geschäftliche Handlung und haben den Anbieter daher wegen des Verstoßes gegen das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb abgemahnt", informiert Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Die Schreiben hätten den Anschein hinterlassen, dass ohne einen entsprechenden Anruf bei der Primacom die Verbraucher künftig kein Fernsehen mehr empfangen könnten und hätten dadurch enormen Handlungsdruck bei den Betroffenen aufgebaut. Tatsächlich wäre der Fernsehempfang weiterhin möglich gewesen, lediglich nicht in HD-Technik. Für die Verbraucher bliebe außerdem völlig unklar, wie solche Änderungen im laufenden Vertrag überhaupt möglich sein könnten und ob bzw. gegebenenfalls welche Kosten auf sie zukommen.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
(al) 24.06.2014
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