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Streit um die Markenfarbe Rot geht in die nächste Runde

Im Streit um die Markenfarbe Rot sehen sich die deutschen Sparkassen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gestärkt. Das Luxemburger Gericht bestätigte, dass ein Unternehmen sich eine konturlose Farbe als Marke schützen lassen kann. Doch müssen die Sparkassen nun nachweisen, dass eine Mehrheit der Konsumenten den verwendeten Farbton 'Verkehrsrot' im Finanzbereich als Kennzeichen der Sparkassen verstehe – auch ohne das klassische Sparkassen-S.

Dies müsse nun im Einzelfall geprüft werden, entschieden die Richter und verwiesen die beiden Klagen zurück an das Bundespatentgericht (Rechtssachen C-217/13 und C-218/13).

Die Farbe Rot des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes ist seit 2007 beim Deutschen Patent- und Markenamt in München registriert. Die Sparkassen verwenden das Signalrot mit der Bezeichnung HKS 13 seit 1972 als einheitliche Geschäftsfarbe. Dagegen wandte sich der Konkurrent, die spanische Bank Santander, die ein fast identisches Rot (HKS 14) nutzt. Santander beantragte die Löschung der Marke und klagte gegen die Ablehnung.

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(bs) 16.07.2014



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