Aktuelle Ausgabe
Das Landgericht Berlin hat, laut Mitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, dem Online-Händler Amazon untersagt, Schulfördervereinen beim Verkauf preisgebundener Bücher Provisionen im Rahmen seines so genannten Affiliate-Programms zu zahlen. Mit diesem Urteil gab das Gericht einer Klage des Börsenvereins statt. Amazon hatte u.a. dem Schulförderverein eines Berliner Gymnasiums Vergütungen dafür gezahlt, dass Eltern ihre Schulbücher über einen entsprechenden Link auf der Website des Vereins bei dem Online-Händler kauften. Das Urteil (AZ: 101 O 55/13) ist noch nicht rechtskräftig.
Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, begrüßt das begründete Urteil: „Nicht zum ersten Mal macht der weltgrößte Online-Händler durch rechtswidriges Handeln von sich reden. Dieses Modell ist ein weiterer Mosaikstein im rücksichtslosen Geschäftsgebaren von Amazon. Es ist unlauter, sich über sozialen Druck im Wettbewerb Vorteile zu verschaffen. Die unmissverständliche Entscheidung des Landgerichts Berlin macht deutlich, dass solche Praktiken im Geschäft mit preisgebundenen Büchern nichts zu suchen haben.“
(al) 31.07.2014
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine