Samstag, 15. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Leistungsschutzrecht: Yahoo legt Verfassungsbeschwerde ein

„Gestern haben wir Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht“, teilte Helge Huffmann, General Counsel von Yahoo Deutschland, am Samstag mit. Yahoo wolle damit die Verfassungsmäßigkeit des in den §§ 87f, 87g Urheberrechtsgesetz geregelten Leistungsschutzrechts der Presseverleger in Frage stellen.

Der Suchmaschinen-Betreiber ist der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer darstellt, da eine gezielte Informationserlangung im Internet ohne die Hilfe von Suchmaschinen nicht denkbar ist. Das Grundgesetz verpflichte den Staat zum Schutz der Informationsfreiheit und damit auch der Strukturen, die die Informationserlangung garantieren. „Daher halten wir das Leistungsschutzrecht mit der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit (Art. 5 GG), ferner der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) für unvereinbar. Nicht zuletzt sind wir der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht aufgrund seiner Unklarheit gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt und dadurch zu einer unzumutbaren Rechtsunsicherheit führt“, so Huffmann.


zurück

(al) 04.08.2014



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine