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Renate Fischer ist neue Richterin beim BGH

Der Bundespräsident hat am Montag (04.08.2014) Richterin am Oberlandesgericht Dr. Renate Fischer (50) zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Fischer trat nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung im Jahr 1990 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Sie war zunächst bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht München I eingesetzt. Dort wurde sie 1993 zur Staatsanwältin auf Lebenszeit ernannt. Von Januar 1995 bis März 1999 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Anschluss hieran wurde sie zur Richterin am Amtsgericht ernannt und übernahm beim Amtsgericht München ein zivilrichterliches Dezernat.

Im September 2001 kehrte sie – nun zur Staatsanwältin als Gruppenleiterin befördert – an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I zurück. Im August 2005 erfolgte ihre Beförderung zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht. Nach einer knapp vierjährigen Tätigkeit als Vorsitzende einer Zivilkammer beim Landgericht München I wurde sie im Mai 2009 zum Oberlandesgericht München versetzt. Dort gehörte sie als Beisitzerin – zuletzt auch als stellvertretende Vorsitzende - dem 5. und dem 6. Strafsenat an. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Dr. Fischer dem 1. Strafsenat zugewiesen.


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(al) 05.08.2014



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