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Hamburg im Streit um Elbphilharmonie-Konzerte mit Gleiss Lutz erfolgreich

In einem vom Verband der Privaten Konzertveranstalter (VDKD) gegen die Freie und Hansestadt Hamburg betriebenen Klageverfahren hat Gleiss Lutz ein grundlegendes Urteil über die Zulässigkeit öffentlich finanzierter und organisierter Konzertveranstaltungen erstritten.

Das Hanseatische Oberlandesgericht (HansOLG) hat in zweiter Instanz bestätigt, dass die Stadt Hamburg und die stadteigene Hamburg Musik gGmbH auch in Zukunft selbst Konzerte in der Laeiszhalle und der im Bau befindlichen Elbphilharmonie veranstalten dürfen. Es wies damit die Berufung des Verbandes der Privaten Konzertveranstalter (VDKD) gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom Dezember 2011 zurück, mit dem eine Klage des VDKD in vollem Umfang abgewiesen worden war. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Das Gleiss Lutz-Team, das dieses Verfahren betreute, bestand aus Dr. Ingo Brinker (Partner, Kartellrecht, München), Dr. Ulrich Soltész (Partner, Kartell- und Beihilferecht, Brüssel), Dr. Jörn Wöbke (Partner, Gesellschafts- und Prozessrecht, Hamburg) und Christian von Köckritz (Kartell- und Beihilferecht, Brüssel). Die Sozietät hatte die Hansestadt Hamburg bereits im Verfahren erster Instanz vor dem Landgericht Hamburg vertreten.


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(al) 11.08.2014



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