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Die Europäische Kommission hat sechs internationale Autovermietungsfirmen aufgefordert, ihre diskriminierende Praxis bei der Online-Buchung von Mietwagen zu beenden. Die Kommission reagiert damit auf Beschwerden von Verbrauchern, die je nach Herkunft unterschiedliche Preise für Mietautos zahlen sollten.
"Der Binnenmarkt soll nicht nur Realität für die großen internationalen Unternehmen sein, sondern auch für die Verbraucher in Europa", sagte Michel Barnier, der für Binnenmarkt, Dienstleistungen, Wirtschaft und Unternehmen zuständige Vize-Präsident der Europäischen Kommission.
Die Kommission hat am heutigen Montag (11.08.2014) ein Schreiben veröffentlicht, das an die Geschäftsleitungen sechs internationaler Autovermietungsfirmen gesandt wurde. Darin verweist die Kommission auf die Praxis des automatischen Rerouting nach Identifizierung der IP-Adresse des Verbrauchers. Aufgrund der IP-Adresse sei es Verbrauchern mitunter nicht möglich, ihre Online-Reservierung abzuschließen. Andererseits könne der Verbraucher ohne Rerouting nach Eingabe seines Wohnsitzlandes auf der Webseite des betreffenden Autovermieters unterschiedliche Preise angezeigt bekommen. Bei einem Kunden aus Deutschland stieg der angegebene Preis für die Anmietung eines Fahrzeugs im Vereinigten Königreich um 100 Prozent, nachdem er sein Wohnsitzland eingegeben hatte. Einige Autovermieter würden das Diskriminierungsverbot beachten, aber das gelte nicht für den gesamten Sektor.
Da drei der sechs angeschriebenen Autovermieter auf das Schreiben nicht zufriedenstellend reagiert hätte, veröffentlicht die Kommission nun dieses Schreiben im Interesse der Verbraucher. Sixt, Enterprise und GOLDCAR hätten antwortete auf das Schreiben der Kommission in zufriedenstellender Weise geantwortet. Die Antworten von Europcar, Hertz und Avis wären unbefriedigend gewesen, die Kommission habe daher weitere Informationen bis zum 30. August 2014 angefordert.
(al) 11.08.2014
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