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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im ersten Halbjahr 2014 insgesamt 29 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. 20 davon kommen aus dem Rundfunk-, neun aus dem Telemedienbereich.
So stellten die Jugendschützer eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 18-Jährige (Sendezeitgrenze 23 Uhr) u.a. bei der DMAX-Serie „1000 Wege ins Gras zu beißen“ und bei einer Folge von „Circus HalliGalli“ bei ProSieben fest. Mit der Ausstrahlung des Fantasyfilms „Snow White – A Tale of Terror“ um 9.00 Uhr verstieß RTL2 gegen die Sendezeitgrenze für unter 12-Jährige (20 Uhr).
Die KJM beschloss – je nach Art und Schwere der Verstöße – Beanstandungen, Untersagungen und/oder Bußgelder. Die entsprechenden Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren führen die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durch. Strafrechtlich relevante Inhalte gibt die KJM an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab.
In 98 Fällen beantragte die Kommssion im ersten Halbjahr 2014 die Indizierung eines Telemedienangebots bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Die Anträge bezogen sich zum Großteil auf Internetangebote mit pornografischen Darstellungen, aber auch auf solche mit rechtsextremistischen oder gewalthaltigen Inhalten.
In weiteren 126 Fällen gab die KJM eine Stellungnahme zu Indizierungsanträgen anderer antragsberechtigter Stellen bei der BPjM ab, die von der BPjM bei ihrer Entscheidung maßgeblich zu berücksichtigen sind. Bei diesen Anträgen war eine Vielfalt an inhaltlichen Themen, wie pornografische, gewalthaltige oder rechts-extremistische Inhalte, Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung sowie Angebote, die die Krankheit Anorexia Nervosa und ein extremes Schlankheitsideal als erstrebenswerten Lifestyle glorifizieren, festzustellen. Alle Beanstandungen und Indizierungen unter www.die-medienanstalten.de.
(al) 19.08.2014
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