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Der KommAustria ging die Sendung 'Hauptsache hüllenlos - Nackte Haut zwischen Kunst und Kommerz', von Spiegel TV Österreich im Nachmittagsprogramm zwischen 12:50 und 15:00 Uhr ausgestrahlt, ein Stück zu weit. Die österreichische Regulierungsbehörde sah darin eine Verletzung des Jugendschutzes, wie die Wiener RTR-GmbH jetzt mitteilte. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) unterstützt die österreichischen Regulierungsbehörden als Geschäftsstelle.
In einem Verwaltungsstrafverfahren (AZ: KOA 4.400/14-003) wurden der Sender Puls 4 und Spiegel TV Österreich zu einer Geldstrafe verurteilt: Die Sendung habe Szenen enthalten, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen beeinträchtigen können, ohne durch die Wahl der Sendezeit oder sonstige Maßnahmen sicherzustellen, dass diese Sendung von Minderjährigen üblicherweise nicht wahrgenommen wird.
(al) 20.08.2014
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