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Corinna Schumacher ist mit einer Klage vor dem Landgericht Köln gescheitert. Die Ehefrau des ehemaligen Rennfahrers Michael Schumacher wollte dem Sender und der Zeitung untersagen, Fotos von ihr auf dem Weg in die Klink von Grenoble zu veröffentlichen.
Die Bilder wurden im Rahmen kritischer Berichte über das Verhalten der Medien gezeigt. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg erklärt im Hausblog der ‚taz‘, die Anwälte Schumachers hätten die Zeitung abgemahnt und Unterlassung verlangt, da die Bilder die Privatsphäre der Ehefrau Schumachers verletzten. Die ‚taz‘ nahm das Bild aus dem Netz, und erklärte, den Wunsch Corinna Schumachers zukünftig zu beachten, hätte aber die strafbewehrte Erklärung nicht abgegeben und keine Anwaltskosten gezahlt, weil sie das Bild von der Bildagentur ohne weitere bildrechtliche Recherche übernehmen durfte und die Rechte der Frau Schumacher nicht verletzt habe.
Das Landgericht Köln (AZ: 28 O 167/14) wies die Klage nun ab. Der Bericht der ‚taz‘ stelle einen erheblichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung über die Art, wie die Medien mit Persönlichkeitsrechten der Frau Schumacher umgingen. Daher sei diese Veröffentlichung anders zu beurteilen als solche mit rein unterhaltendem Charakter.
(al) 28.08.2014
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