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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat sich vor dem Landgericht Köln mit Hilfe der Wirtschaftsrechtkanzlei CMS Hasche Sigle die Domain ‚bag.de‘ sichern können, die von einer Domainhändlerin blockiert wurde. Wie David Ziegelmayer, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei CMS und Prozessvertreter des Bundesarbeitsgerichts, mitteilt, hat das LG Köln hat die beklagte Domainhändlerin und bisherige Inhaberin von ‚bag.de‘ nun verurteilt, deren Nutzung zu unterlassen und die Freigabe der Domain zu erklären. Das Namensrecht des BAG sei aufgrund der lang andauernden und bundesweiten Benutzung der Abkürzung verletzt.
Die Beklagte hatte sich im Verfahren erfolglos damit verteidigt, dass die Buchstabenfolge "bag" vielfach gebräuchlich und eine Zuordnung zum Bundesarbeitsgericht nicht möglich sei. Außerdem handele es sich um einen bekannten generischen Begriff der englischen Sprache.
Das gesamte Urteil (v. 26.08.2014, Az 33 O 56/14) ist unter CMS bloggt im Volltext abrufbar.
(al) 08.09.2014
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