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Ritter Sport setzt sich erneut gegen Warentester durch

Erfolg für den Schokoladenhersteller Ritter Sport, Waldenbuch, auch in der zweiten Runde: Im Streit mit der Stiftung Warentest, Berlin, hat sich der Schokoladenhersteller vor dem Münchner Landgereicht erneut durchgesetzt. Damit dürfen die Verbraucherschützer dem Süßwarenunternehmen keinen Etikettenschwindel mehr vorwerfen.

Hintergrund: In einem Test hatte die Stiftung Warentest Ende vorigen Jahres die Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport als "mangelhaft" eingestuft, weil der Hersteller für das Produkt ein künstliches statt des angegebenen natürlichen Vanillearomas verwendet habe - das Vanillearoma Piperonal sei chemisch hergestellt worden, anders als auf der Verpackung behauptet.

Bereits in erster Instanz war den Warentestern verboten worden, Ritter Sport des Etikettenschwindels zu bezichtigen. Ritter Sport und der Aromenhersteller Symrise AG hatten schon damals die Natürlichkeit des verwendeten Piperonals glaubhaft gemacht. Eine Revision gegen die heutige Entscheidung des Gerichts zum Bundesgerichtshof ist nicht möglich.

Thomas Seeger, Leiter Recht bei Ritter Sport. „Nur weil Stiftung Warentest kein geeignetes Verfahren zur Gewinnung natürlichen Piperonals bekannt war, haben die Verantwortlichen auf einen Verstoß gegen die Aromenverordnung geschlossen – nach dem Motto, was ich nicht kenne, kann es auch nicht geben – und unserem wichtigsten Produkt die Verkehrsfähigkeit abgesprochen. Einen belastbaren Beweis für ihre Behauptung ist Stiftung Warentest bis heute schuldig geblieben.“

 


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(bs) 17.09.2014



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