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Google bleibt geschützte Marke trotz Verwendung 'googeln'

Das Wort 'Google' bleibt als geschützte Marke bestehen, denn es ist kein generischer Begriff. Obwohl das Verb 'to google' (auf deutsch 'googeln') von einer Mehrheit der US-Amerikaner als Synonym für das Suchen im Internet unabhängig von der Suchmaschine verwendet werde, sei Google noch kein Gattungsbegriff. Dies hat ein US-Gericht im Bundesstaat Arizona entschieden (CV-12-1072-PHX-SMM). Wie das Technikportal 'heise.de' berichtet hat, lehnte das Gericht in einem Verfahren anlässlich eines Streits um Domainnamen einen Antrag auf Löschung von zwei Markenregistrierungen von Google ab.

Im konkreten Fall verklagten David Elliot und Chris Gillespie den Suchmaschinenbetreiber Google. Der Grund: Das Internetunternehmen stellte Antrag auf Übertragung von 763 Domains der beiden Kläger, die das Wort 'Google' enthielten (z.B. googlebarackobama.net).

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(smi) 23.09.2014



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