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Langenscheidt gewinnt Markenrechtsstreit um die Farbe Gelb
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am heutigen Donnerstag (18.09.) der Klage des Langenscheidt Verlags, München, in vollem Umfang stattgegeben und somit das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Köln aus dem Jahre 2012 bestätigt. Langenscheidt hatte den Sprachkursanbieter Rosetta Stone mit Deutschlandsitz in Frankfurt am Main auf Unterlassung und Schadensersatz bei der Verwendung der Farbe Gelb in Internetauftritten, in der Werbung und für Kartonverpackungen verklagt. Der Verlag hatte sich die Farbe Gelb beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen. Im heutigen Urteil bestätigte der BGH Langenscheidt den Schutz ihrer Farbmarke auch auf wörterbuchverwandte Produkte wie zum Beispiel Sprachlernsoftware.
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(bs) 18.09.2014
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