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ADAC setzt sich vor dem LG Stuttgart durch

Im einstweiligen Verfügungsverfahren um eine ADAC Werbeanzeige hat der ADAC vor dem Stuttgarter Landgericht einen Sieg verbuchen können. Die Anzeige sei, so das Gericht, nicht irreführend und verstoße daher nicht gegen das Wettbewerbsrecht.

Gegen die Anzeige, mit dem Slogan „Wir helfen Helfen“ auf dem ADAC Fahrzeuge von Straßenwacht und Straßendienstpartner sowie ein ADAC Rettungshubschrauber neben Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei und einem Notarztwagen abgebildet sind, hatte der Stuttgarter Automobilclub ACE eine einstweilige Verfügung beantragt. Seiner Meinung nach sei die Anzeige wettbewerbswidrig, da sich der ADAC auf eine Stufe mit staatlichen Rettungs- und Einsatzkräften stelle.

Der ACE kann gegen das Urteil vom 25.09.2014 (AZ: 11 O 150/14) Berufung einlegen.


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(al) 02.10.2014



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