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Der Rundfunkrat des WDR hat die Angaben seiner Mitglieder zu Tätigkeiten und Ämtern im Internet erweitert. Waren bisher nur Lebensläufe der Mitglieder und Stellvertreter veröffentlicht, könne sich jetzt jeder ein genaues Bild machen, in welchen Unternehmen, Verbänden oder Institutionen die Rundfunkräte haupt- oder ehrenamtlich tätig seien, teilte das Aufsichtsgremium am Montag (06.10.2014) mit.
Laut WDR-Gesetz dürfen die Rundfunkräte keine wirtschaftlichen und sonstigen Interessen verfolgen, die ihrer Aufgabe entgegenstehen. Dies sei der Vorsitzenden bisher vor der Aufnahme des Amtes schriftlich zu versichern. Jetzt würden Mitglieder mit ihren öffentlichen Selbstauskünften noch einen Schritt weiter gehen. Dabei orientieren sie sich an Informationen, wie sie auch das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW verlangt: Beruf, Beraterverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien sowie Funktionen in Vereinen und anderen Institutionen. Diese Selbstauskünfte würden künftig einmal jährlich aktualisiert.
(al) 07.10.2014
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