Aktuelle Ausgabe

Der Südwestrundfunk (SWR) hat sich in der Auseinandersetzung um einen Beitrag des SWR-Reporters Jürgen Rose vor dem Landgericht Stuttgart gegen die Daimler AG durchsetzen können. Das Gericht habe am Donnerstag (09.10.2014) die Unterlassungsklage der Daimler AG abgewiesen, so der SWR. Der Film zum Thema "Hungerlohn am Fließband" dürfe weiter ausgestrahlt werden. Für den Beitrag war teilweise mit versteckter Kamera auf dem Daimler-Werksgelände gefilmt worden.
Dazu SWR-Sprecher Wolfgang Utz: "Der SWR begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart. Dieses Urteil ist nicht nur eine gute Nachricht für den Südwestrundfunk, sondern für die gesamte deutsche Medienlandschaft. Das Gericht verdeutlicht damit, dass die Aufdeckung gesellschaftlicher Missstände auch mit den Mitteln der investigativen Recherche möglich sein muss. Die Entscheidung besagt, dass die Pressefreiheit nicht an Werkstoren endet.“ Zwar habe das Gericht in seinem Urteil festgestellt, dass es rechtswidrig war, in der Werkshalle heimlich zu filmen. Dennoch müsse Daimler die Ausstrahlung hinnehmen, weil der Film einem überwiegenden öffentlichen Informationsinteresse diene.
Laut SWR könne Daimler die Entscheidung nicht nachvollziehen und halte den Beitrag nach wie vor für manipulativ. Der Konzern habe bereits angekündigt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
(al) 10.10.2014
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine