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„Islamisten-Rapper“ – GEMA weist BILD-Vorwurf zurück

In einem am Sonntag (12.10.2014) veröffentlichten Artikel fragt BILD.de, ob es „GEMA-Geld für ISIS-Rapper?“ gäbe. „ISIS-Kämpfer könnten ihren Terrorkampf in Syrien und dem Irak mit Gebühren der GEMA finanzieren!“, heißt es im Artikel weiter. Die Verwertungsgesellschaft hat jetzt zu dem Vorwurf Stellung genommen.

Die GEMA könne keine Musikurheber als Mitglieder ausschließen, solange deren Werke nicht als rechtswidrig eingestuft und entsprechend auf dem Index der Bundesprüfstelle stehen würden. Die Verwertungsgesellschaft selbst dürfe weder einzelne Mitglieder noch deren Werke beurteilen oder "zensieren", selbst wenn sie Kenntnis davon hätte, ob und welche ihrer Mitglieder derartigen Organisationen angehören.

Der GEMA müsse ein rechtlich bindendes Zahlungsverbot vorliegen, um die Ausschüttungen an das Mitglied unverzüglich stoppen zu können. Ein Auszahlungsverbot stelle rechtlich eine Vermögenseinziehung dar, die nach deutschem Recht nur durch einen Richter angeordnet werden dürfe.

Zu dem in BILD.de geschilderten Fall Denis Cuspert alias "Deso Dogg" heißt es in der Stellungnahme: Das Mitgliedskonto von Denis Cuspert sei seit 2009 aufgrund des unbekannten Wohnsitzes gesperrt. Die in den vergangenen Jahren eingespielten Tantiemen, die im zweistelligen bis unteren dreistelligen Bereich liegen, wurden nicht an Denis Cuspert ausgeschüttet.


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(al) 14.10.2014



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