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Spanien beschließt "Leistungsschutzrecht"

Der spanische Kongress hat am Donnerstag (30.10.2014) ein Gesetzt zur Änderung des Urheberrechts beschlossen. In der Reform zum Schutz des geistigen Eigentums ist auch ein Leistungsschutzrecht enthalten. Suchmaschinenbetreiber sollen ab dem kommenden Jahr eine Abgabe an Verlage und Autoren zahlen.

Ley por la que se modifica el Texto Refundido de la Ley de Propiedad Intelectual


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(al) 31.10.2014



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