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Neue Informationspflichten bei Inkassoverfahren
Für Inkassounternehmen und Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen erbringen, gelten ab dem 1. November 2014 erweiterte Informationspflichten. Künftig muss angegeben werden, für wen der Inkassodienstleister arbeitet, worauf die geltend gemachte Forderung beruht und wie sich die Inkassokosten berechnen. Der Deutsche Bundestag hatte die erweiterten Darlegungspflichten bereits im Juni 2013 innerhalb eines Maßnahmenpakets gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen. Das
Gesetz ist bereits seit Oktober 2013 in Kraft.
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(al) 31.10.2014
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